Image Image Image Haus trocken machen

Wie Sie unsere Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen können.

Bei Ihrer Steuererklärung können Sie die entstandenen Kosten für Handwerker geltend machen, die Ihnen für Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Eigenheim oder Ihrer Wohnung in Rechnung gestellt wurden. An welche Bedingungen das ganze geknüpft ist erfahren Sie hier:
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  • Die Handwerkerrechnung muss beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
  • Arbeits- und Fahrtkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) sind begünstigt.
  • Der Anteil der Arbeitskosten muss extra ausgewiesen werden (erhalten Sie von uns).
  • Barzahlungen werden nicht berücksichtigt. Das Finanzamt benötigt einen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug.

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